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Was ist der Unterschied zwischen digitaler und elektronischer Signatur?

Oft werden die Ausdrücke digitale und elektronische Signatur sinngleich verwendet, denn kaum einer kennt den Unterschied der beiden Begriffe wirklich. Doch den gibt es, sowohl in der Definition als auch in der Funktionalität. Wir bieten euch mit diesem Artikel einen Einblick und erklären euch die Unterschiede und die Vorteile der jeweiligen Unterschrift.

Digitale Signatur

Seid 2016 sind die digitale und die elektronische Signatur in ganz Europa rechtsverbindlich anerkannt worden. Dadurch ergibt sich eine beachtliche Zeitersparnis für die Unternehmen. Somit tragen Firmen, die sich auf Dienstleistungen der digitalen Unterschrift spezialisiert haben, maßgeblich zu einer effizienteren Kommunikation zwischen den Vertragspartner europaweit bei. Yousign.com ist ein europäisches Unternehmen, dass sich auf eben diese Form der Unterschrift im digitalen Zeitalter spezialisiert hat. Eine digitale signatur bietet einen extrem hohen Sicherheitsstandard. Denn sie ist anders als die elektronischen Signaturen mit einem verschlüsselten Hashwert ausgezeichnet. Das bedeutet, dass die Nachricht mit einem digitalen Fingerabdruck versehen wird und sicher beim Gegenüber ankommt.

Elektronische Signatur

Hinter dem Begriff elektronische Signatur verbirgt sich ein rechtlicher und juristischer Begriff. Es handelt sich hierbei um elektronisch erfasste Informationen, die denjenigen der unterschreibt, eindeutig identifiziert. Die elektronische Unterschrift ist demnach gleichbedeutend mit der eigenen Unterschrift in Papierform. Es gibt folgende Formen der elektronischen Signatur:

  1. Einfache elektronische Signatur

Unter dem Begriff einfachen elektronischen Signatur verbirgt sich eine Unterschrift ohne Verschlüsselung der angehängten Dokumente. Bereits eine versendete Mail kann demnach als elektronische Signatur benannt werden. Sie bietet dabei keinen Schutz vor Veränderungen an dem Dokument was gerade versendet wurde. Wenn man in seinem Unternehmen intern eine Unterschrift benötigt, dann reicht oft eine Fotografie einer Unterschrift auf dem Papier aus, die einer Mail angehängt wird. Auch diese Form der Unterzeichnung bezeichnet man als einfache elektronische Signatur.

  1. Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signatur

Um eine fortgeschrittene oder qualifizierte Unterschrift zu leisten ist eine Identifizierung über einen Drittanbieter notwendig. Diese kann beispielsweise über die Bundesdruckerei erfolgen. Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Unterzeichner zu identifizieren und die Signatur rechtskräftig zu machen:

  • Die Inhalte der Dokumente und die Merkmale zur Identifikation der unterzeichnenden Person müssen übereinstimmen
  • Änderungen am Dokument, die nachträglich vorgenommen wurden müssen erkenntlich gemacht werden
  • Der Signaturprozess muss jeder Zeit für den Unterzeichner einsehbar und kontrollierbar sein

Fazit

Immer wenn Dokumente in Papierform versendet werden, stellt sich die Frage ob nicht nachträglich noch etwas verändert wurde und der Unterzeichner darüber gar nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Diese Lücke in der Sicherheit wird durch den Einsatz von elektronischen und digitalen Signaturen geschlossen.

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